Interne Geschäftsordnung des Vorstands
des Vorstands des Kulturvereins Krawatte e.V.
§ 1 Sitzungen und Teilnahme
(1) Die Vorstandsmitglieder bestimmen in der Regel für eine Wahlperiode, wer von ihnen als Vorsitzende/r die Sitzungsleitung übernimmt.
(2) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich am 1. und 3. Dienstag im Monat um 18:00 Uhr statt. Nach Absprache kann der Termin verlegt werden.
(3) In Ausnahmefällen kann ein Vorstandsmitglied bei der/ dem Vorsitzenden eine zusätzliche Sitzung schriftlich beantragen. Der Antrag muss begründet sein und die gewünschten Beschluss- und Beratungsgegenstände im Einzelnen benennen. Die/ der Vorsitzende setzt einen Termin an, dem alle Vorstandsmitglieder zugestimmt haben.
(4) Die Vorstandsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Bei Verhinderung wird die/der Vorsitzende umgehend informiert.
(5) Bestellt die Mitgliederversammlung einen Geschäftsführer, der nicht Mitglied des Vorstands ist, nimmt dieser regelmäßig an den Vorstandssitzungen teil.
(6) Der Schriftverkehr unter den Sitzungsteilnehmern findet in der Regel per E-Mail statt.
§ 2 Aufgabenverteilung
(1) Der Vorstand regelt die Aufgabenverteilung und Verantwortungsbereiche einvernehmlich.
(2) Die jeweils einstimmig beschlossene Aufgabenverteilung ist verbindlich und wird im Anhang zur Geschäftsordnung festgeschrieben.
§ 3 Erweiterter Vorstand
(1) Die Mitglieder des Beirats werden für ihren jeweiligen Aufgabenbereich vom Vorstand benannt und in der jeweils nächsten Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
(2) Mitglieder des Beirats können von der/dem Vorsitzenden zu den Vorstandssitzungen eingeladen werden. Sie nehmen beratend und ohne Stimmrecht daran teil. Insbesondere auf ausdrückliche Einladung zu einem Tagesordnungspunkt ihres jeweiligen Aufgabenbereichs ist ihre Teilnahme erwünscht.
(3) Für die Mitglieder des Beirats gilt die interne Geschäftsordnung entsprechend.
§ 4 Öffentlichkeit/ Vertraulichkeit/
(1) Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich.
(2) Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.
(3) Gegebenenfalls wird zu einzelnen Punkten Vertraulichkeit vereinbart.
§ 5 Tagesordnung
(1) Die Tagesordnung wird im Protokoll der vorherigen Sitzung mitgeteilt.
(2) Vorstandsmitglieder können weitere Tagesordnungspunkte ergänzen. Die Ergänzung muss drei Tage vor der Sitzung bei allen Vorstandsmitgliedern schriftlich eingegangen sein. Über die Aufnahme in die Tagesordnung wird zu Beginn der nächsten Sitzung beschlossen.
(3) Gegenstand der Beratung und Abstimmung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Punkte.
(4) Angelegenheiten, die nicht in der Tagesordnung enthalten sind, werden zur Beschlussfassung nur zugelassen, wenn alle Vorstandsmitglieder zustimmen. Andernfalls können sie zur Beratung zugelassen werden, wenn die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmt.
§ 6 Beschlussfassung
(1) Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstands berechtigt. Die von der Kunstschule Noa Noa und dem Kunstverein Barsinghausen abgeordneten Vorstandsmitglieder sind berechtigt, sich durch die vom Vorstand des jeweiligen Vereins bestimmten Vertreter/innen vertreten zu lassen.
(2) Eine Stimmrechtsübertragung der weiteren Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen.
(3) Über die Form der Abstimmung wird gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit beschlossen.
§ 7 Befangenheit
(1) An Beratungen oder Entscheidungen über Tagesordnungspunkte, an denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger von diesem direkt oder mittelbar betroffen ist, darf dieses Vorstandsmitglied nicht teilnehmen. Die Betroffenen haben dies dem Sitzungsleitenden unaufgefordert vor Beginn mitzuteilen. Dies ist im Protokoll zu vermerken.
(2) Im Zweifel entscheidet die/der Vorsitzende über Befangenheit und Teilnahmeberechtigung.
§ 8 Niederschrift
(1) Über Vorstandssitzungen ist ein Sitzungsprotokoll zu fertigen. Das Protokoll muss umfassen: Datum und Uhrzeit der Versammlung, fortlaufende Nummerierung, eine Namensliste der Teilnehmer, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Tagesordnung, Beschlussfassung zur Tagesordnung, die Beschlüsse unter Angabe des Abstimmungsergebnisses.
(2) Auf Verlangen muss eine persönliche Erklärung eines Vorstandsmitglieds in das Protokoll aufgenommen werden.
(3) Die/ Der Protokollant/in übermittelt allen Vorstandsmitgliedern binnen einer Woche nach der Sitzung eine Kopie des Sitzungsprotokolls.
(4) Die Genehmigung des Protokolls erfolgt in der jeweils folgenden Vorstandssitzung.
(5) Das genehmigte Sitzungsprotokoll ist von der/dem Vorsitzenden und der/dem Protokollant/in zu unterzeichnen.
§ 9 Gültigkeit der internen Geschäftsordnung
(1) Diese interne Geschäftsordnung kann in einzelnen Punkten jederzeit durch einstimmigen Beschluss des Vorstands geändert oder ergänzt werden.
(2) die vorliegende Fassung wurde beschlossen am 21.02.2017
Karen Bremer Annabell Reymann Friedrich Holtiegel
Anhang zur Aufgabenverteilung
Die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder sind folgendermaßen verteilt;
Beschluss des Vorstands am 21.2.2017
Karen (Vertr.: Friedrich) | Annabell (Vertr.: Karen) | Friedrich: (Vertr.: Annabell) |
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